Governance beschreibt das „Unternehmensführungssystem“ oder die Gesamtheit aller Institutionen, Regelungen und Instrumente, mit denen das Handeln des Unternehmens gesteuert wird.
Teil der Governance sind zunächst alle aufbauorganisatorischen Regelungen sowie alle Kompetenz- und Entscheidungsregelungen.
Als Basis für das Entscheidungsverhalten der Organisation sind Steuerungs- und Anreizsysteme Teil der Governance; ebenso kann der Führungsstil des Managements der Governance zugeordnet werden.
Governance hat somit eine statische Komponente für den Regelbetrieb des Unternehmens – aber auch im Zuge von Veränderungsprozessen ist eine wirksame Governance sicherzustellen. Das betrifft nicht nur die Steuerung externer Dienstleister, sondern auch die Projektgovernance, die sich in der Projektorganisation und den darin hinterlegten Rollen niederschlägt.
Die Aufsicht erwartet, dass die Geschäftsleitung eines Finanzdienstleisters eine wirksame Governance über das Haus und die für das Haus tätigen Dienstleister ausübt. Dabei wird vielfach eine Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung postuliert, d.h. unabhängig von fachlichen Zuständigkeiten in der Linienorganisation.
Entsprechend ist die Governance Gegenstand einer Vielzahl von Betrachtungen, und spielt in den meisten unserer Prüfungen eine wesentliche Rolle.