Compliance

Compliance als Übereinstimmung mit den bzw. Erfüllung der relevanten Vorschriften ist zunächst eine Selbstverständlichkeit für verantwortlich handelnde Unternehmen. Bei Finanzdienstleistern gewinnt die Compliance jedoch durch die Fülle und Komplexität der relevanten Vorschriften eine besondere Bedeutung.

Die Aufsicht hat spezifische Anforderungen an die Art und Weise formuliert, wie Compliance sicherzustellen ist. Die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion beinhalten umfangreiche organisatorische und prozessuale Vorschriften, die aufgrund ihres oft formalen Charakters nicht nur von kleineren Instituten als hohe Belastung empfunden werden. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorschriften insbesondere zur Implementierung des Beauftragtenwesens, angefangen von Datenschutz und Geldwäsche über den Vergütungsbeauftragten bis hin zur IT- und Informationssicherheit.

Die Prüfung der Compliance eines Finanzdienstleisters beinhaltet zunächst die Einhaltung der formalen Vorschriften zur Compliance-Funktion unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Einer zugleich effektiven und effizienten Verzahnung von Compliance und Beauftragtenwesen sowie der Internen Revision kommt dabei eine hohe Bedeutung für den Gesamtaufwand zu.

Neben der Einhaltung formaler Vorschriften entsteht Compliance jedoch wesentlich durch das Verhalten der Führungskräfte und Mitarbeiter im operativen Geschäft. Die Verankerung einer wirksamen Compliance-Kultur ist damit zugleich Voraussetzung für die Wirksamkeit und verringert den Aufwand für die laufende Überwachung. Das Verhalten des Top-Managements (der „Tone from the Top“) in Verbindung mit regelmäßiger Sensibilisierung der Mitarbeiter durch alle Führungskräfte macht Compliance zum Erfolgsfaktor im Wettbewerb anstatt zu einer lästigen Pflicht gegenüber dem Gesetzgeber.